24-Stunden-Pflege ohne Agentur: 3 Modelle

Direktanstellung, Selbstständigkeit oder Entsendung – welche Möglichkeiten Familien bei der Betreuung zu Hause haben

Wer eine Betreuungskraft für einen Angehörigen sucht, muss nicht zwangsläufig eine Vermittlungsagentur einschalten.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu organisieren. Die Modelle unterscheiden sich jedoch erheblich darin, wer Arbeitgeber ist, wer Verträge abschließt und welche Pflichten die Familie selbst übernehmen muss.

Besonders häufig kommen drei Modelle vor:

  • direkte Anstellung durch die Familie
  • Beauftragung einer selbstständigen Betreuungskraft
  • Entsendung durch ein Unternehmen aus einem anderen EU-Staat

Welche Variante geeignet ist, hängt davon ab, wie viel organisatorische und rechtliche Verantwortung eine Familie selbst übernehmen möchte.

Das Wichtigste auf einen Blick

Bei einer Direktanstellung wird die Familie beziehungsweise die betreute Person selbst Arbeitgeber der Betreuungskraft.

Bei einer selbstständigen Betreuungskraft besteht kein klassisches Arbeitsverhältnis. Entscheidend ist allerdings, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Andernfalls kann das Risiko einer Scheinselbstständigkeit bestehen.

Bei einer Entsendung bleibt die Betreuungskraft bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt und wird vorübergehend nach Deutschland geschickt. Eine deutsche Vermittlungsagentur kann die Organisation und Kommunikation übernehmen, zwingend erforderlich ist sie für das Modell selbst jedoch nicht.

Die Verbraucherzentrale nennt genau diese Modelle als zentrale Möglichkeiten für ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte. (verbraucherzentrale.de)

Modell 1: Die Betreuungskraft direkt anstellen

Eine Familie kann eine Betreuungskraft selbst beschäftigen.

Bei Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten ist aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich keine besondere Arbeitserlaubnis notwendig.

Die Familie oder die betreute Person wird dabei jedoch zum Arbeitgeber.

Damit sind entsprechende Pflichten verbunden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Abschluss eines Arbeitsvertrags
  • Zahlung des vereinbarten Arbeitslohns
  • Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
  • Anmeldung zur Sozialversicherung
  • Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
  • Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Lohnabrechnung
  • gegebenenfalls Abführung von Lohnsteuer
  • bezahlter Urlaub
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Direktanstellung Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft anfallen. (verbraucherzentrale.de)

Was bedeutet die Direktanstellung im Alltag?

Der Vorteil ist die klare Rollenverteilung:

Die Familie ist Arbeitgeber und die Betreuungskraft Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer.

Dafür trägt die Familie aber auch die entsprechende Verantwortung.

Sie muss beispielsweise regeln:

  • wann gearbeitet wird
  • welche Aufgaben übernommen werden
  • wie Urlaub organisiert wird
  • was bei Krankheit geschieht
  • wie eine Vertretung organisiert wird
  • wie Lohn und Sozialabgaben abgerechnet werden

Fällt die Betreuungskraft kurzfristig aus, gibt es nicht automatisch eine Agentur oder ein Entsendeunternehmen, das Ersatz organisiert.

Gerade Familien, die weiter entfernt wohnen oder wenig Erfahrung mit Arbeitgeberpflichten haben, sollten diesen organisatorischen Aufwand nicht unterschätzen.

Wie viel darf eine direkt angestellte Betreuungskraft arbeiten?

Auch bei einer Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, bedeutet „24-Stunden-Betreuung“ nicht automatisch 24 Stunden Arbeitszeit.

Bei einer regulären Direktanstellung sind grundsätzlich die arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine tatsächliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzige angestellte Person rechtlich nicht möglich ist. (verbraucherzentrale.de)

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. (bundesregierung.de)

Modell 2: Eine selbstständige Betreuungskraft beauftragen

Auf den ersten Blick erscheint dieses Modell besonders unkompliziert.

Die Betreuungskraft arbeitet als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer und stellt der Familie ihre Leistungen in Rechnung.

Die Familie ist damit formal nicht Arbeitgeber.

Entscheidend ist jedoch nicht allein, was im Vertrag steht oder ob ein Gewerbe angemeldet wurde.

Es muss auch tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegen.

Das Risiko der Scheinselbstständigkeit

Bei der Frage, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist, kommt es auf die tatsächliche Gestaltung der Tätigkeit an.

Problematisch kann es beispielsweise werden, wenn eine vermeintlich selbstständige Betreuungskraft:

  • praktisch nur für einen Auftraggeber arbeitet
  • stark in den Haushalt und Tagesablauf eingebunden ist
  • detaillierten Weisungen unterliegt
  • kaum unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzt
  • keine eigenen unternehmerischen Strukturen erkennen lässt

Das bedeutet nicht, dass jede selbstständige Betreuungskraft automatisch scheinselbstständig ist.

Die Einordnung erfolgt immer anhand der konkreten Verhältnisse.

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass der Auftraggeber prüfen muss, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit oder möglicherweise eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Wird die Tätigkeit später anders bewertet, können unter anderem Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. (deutsche-rentenversicherung.de)

Statusfeststellung kann Sicherheit schaffen

Bei Zweifeln kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragt werden.

Dieses Verfahren kann sogar bereits vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden.

Dadurch lässt sich verbindlicher klären, ob sozialversicherungsrechtlich eine selbstständige Tätigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. (deutsche-rentenversicherung.de)

Gerade bei einer Betreuungskraft, die über längere Zeit im Haushalt lebt, sollte dieses Thema nicht leichtfertig behandelt werden.

Auch Selbstständige aus dem EU-Ausland benötigen Nachweise

Bei einer grenzüberschreitend tätigen selbstständigen Betreuungskraft kann ebenfalls eine A1-Bescheinigung relevant sein.

Sie weist nach, welchem Sozialversicherungssystem die selbstständige Person während ihrer vorübergehenden Tätigkeit in Deutschland unterliegt.

Eine Gewerbeanmeldung allein beantwortet deshalb noch nicht alle rechtlichen Fragen.

Modell 3: Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen

Das Entsendemodell ist bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft weit verbreitet.

Dabei ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen in einem anderen europäischen Staat beschäftigt.

Dieses Unternehmen entsendet seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland.

Die Betreuungskraft bleibt Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer dieses Unternehmens.

Die Familie wird damit grundsätzlich nicht selbst zum klassischen Arbeitgeber wie bei einer Direktanstellung.

Welche Rolle spielt eine Vermittlungsagentur?

Eine Vermittlungsagentur in Deutschland kann zwischen der Familie und dem ausländischen Dienstleistungsunternehmen vermitteln.

Sie kann beispielsweise:

  • den Betreuungsbedarf aufnehmen
  • geeignete Betreuungskräfte beziehungsweise Partnerunternehmen koordinieren
  • bei der Kommunikation unterstützen
  • den Einsatz vorbereiten
  • Wechsel organisieren
  • während der Betreuung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen

Die eigentliche Beschäftigung der Betreuungskraft erfolgt im Entsendemodell jedoch durch das ausländische Unternehmen.

Deshalb ist wichtig, dass Familien genau wissen, mit wem sie welche Verträge abschließen.

Warum ist die A1-Bescheinigung wichtig?

Bei einer Entsendung gehört die A1-Bescheinigung zu den zentralen Dokumenten.

Sie weist nach, welchem Sozialversicherungssystem die Betreuungskraft während des Einsatzes unterliegt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, sich die A1-Bescheinigung bereits ab Beginn des Einsatzes vorlegen zu lassen. (verbraucherzentrale.de)

Dabei gilt allerdings:

Eine A1-Bescheinigung ist kein allgemeines Qualitätssiegel.

Sie bestätigt die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung. Andere Fragen – beispielsweise tatsächliche Arbeitsbedingungen oder Vertragsgestaltung – müssen trotzdem separat betrachtet werden.

Gilt der deutsche Mindestlohn auch bei einer Entsendung?

Bei nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern gelten bestimmte zwingende deutsche Arbeitsbedingungen.

Dazu gehört grundsätzlich auch der gesetzliche Mindestlohn. (bmas.de)

Besonders wichtig für die häusliche Betreuung ist außerdem ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2021.

Danach haben nach Deutschland entsandte ausländische Betreuungskräfte grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht nur für tatsächlich ausgeführte Arbeit, sondern auch für vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienst. (bundesarbeitsgericht.de)

Damit wird noch einmal deutlich:

Eine einzelne Betreuungskraft kann nicht einfach rund um die Uhr als Arbeitskraft eingeplant werden.

Darf die Familie einer entsandten Betreuungskraft Anweisungen geben?

Im Alltag müssen natürlich Absprachen möglich sein.

Familie und Betreuungskraft müssen beispielsweise miteinander besprechen können:

  • wann gegessen wird
  • welche Termine anstehen
  • welche Gewohnheiten bestehen
  • welche Unterstützung benötigt wird
  • welche Aufgaben vereinbart sind

Das arbeitsrechtliche Weisungsrecht liegt im Entsendemodell jedoch grundsätzlich beim Arbeitgeber der Betreuungskraft.

Deshalb sollte die Familie nicht faktisch selbst die komplette Arbeitgeberrolle übernehmen.

Aufgaben und Rahmenbedingungen sollten möglichst bereits im Vorfeld klar vereinbart werden.

Was gilt unabhängig vom gewählten Modell?

Unabhängig davon, wie die Betreuungskraft beschäftigt wird, sollten Familien einige grundlegende Punkte beachten.

Keine einzelne Person arbeitet 24 Stunden

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ beschreibt keine zulässige tägliche Arbeitszeit.

Eine Betreuungskraft benötigt Freizeit und Erholung.

Wie Aufgaben und Arbeitszeiten konkret geregelt werden, hängt vom jeweiligen Modell und Vertrag ab.

Betreuung ersetzt keine medizinische Behandlungspflege

Eine Betreuungskraft kann viele alltägliche Aufgaben übernehmen.

Dazu können beispielsweise Haushalt, Unterstützung bei der Körperpflege, Begleitung, Gesellschaft und Tagesstruktur gehören.

Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen oder ärztlich verordnete Medikamentengaben gehört dagegen nicht automatisch zum Aufgabenbereich einer Betreuungskraft.

Mehr dazu erklären wir im Beitrag „24-Stunden-Betreuung: Was Betreuungskräfte dürfen“.

Pflegegeld kann zur Finanzierung beitragen

Wer mindestens Pflegegrad 2 hat und die Voraussetzungen für Pflegegeld erfüllt, kann über das ausgezahlte Pflegegeld grundsätzlich selbst verfügen.

Damit kann das Pflegegeld auch zur Finanzierung der Versorgung und Betreuung zu Hause beitragen.

Wie hoch die Beträge 2026 sind, erklären wir im Beitrag „Pflegegeld 2026: Höhe, Anspruch & Verwendung“.

Steuerliche Entlastung kann möglich sein

Aufwendungen für bestimmte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie Pflege- und Betreuungsleistungen können unter den Voraussetzungen des § 35a Einkommensteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

Bei entsprechenden haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt die Steuerermäßigung grundsätzlich 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr.

Voraussetzungen sind unter anderem eine Rechnung und eine unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. (gesetze-im-internet.de)

Welche Kosten im konkreten Fall anerkannt werden, sollte bei Bedarf mit einer Steuerberatung geklärt werden.

Welches Modell ist das richtige?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Die Direktanstellung kann interessant sein, wenn eine Familie bewusst selbst Arbeitgeber sein möchte und bereit ist, die damit verbundenen Pflichten zu übernehmen.

Eine selbstständige Betreuungskraft kann funktionieren, erfordert jedoch besondere Aufmerksamkeit bei der Frage, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.

Beim Entsendemodell verbleibt die Arbeitgeberrolle beim ausländischen Unternehmen. Eine Vermittlungsagentur kann zusätzlich Organisation, Auswahl und laufende Begleitung übernehmen.

Familien sollten deshalb nicht nur Preise vergleichen.

Mindestens ebenso wichtig sind:

  • rechtliche Struktur
  • Verantwortung der Beteiligten
  • Arbeitsbedingungen
  • Vertretungsregelungen
  • Erreichbarkeit bei Problemen
  • Auswahl der Betreuungskraft
  • Transparenz der Verträge

Wie sich ein seriöses Angebot erkennen lässt, erklären wir ausführlich im Beitrag „Seriöse 24-Stunden-Betreuung erkennen: 7 Merkmale“.

Welches Modell nutzt Betreuung24 Ludwigsburg?

Betreuung24 Ludwigsburg arbeitet im Rahmen der Vermittlung mit einem Entsendemodell.

Die Betreuungskräfte sind nicht bei Betreuung24 Ludwigsburg und auch nicht bei der betreuten Familie angestellt.

Unsere Aufgabe als Vermittlungsagentur besteht darin, Familien bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft zu begleiten und während des Betreuungseinsatzes als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Gerade darin liegt für viele Familien ein wesentlicher Unterschied gegenüber einer vollständig selbst organisierten Betreuung:

Sie müssen die gesamte Organisation nicht alleine übernehmen.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft für Ihre Situation geeignet ist, können Sie eine persönliche Beratung vereinbaren.

Quellen: Verbraucherzentrale, „Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?“, Stand August 2026; Deutsche Rentenversicherung, Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellungsverfahren; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021 – 5 AZR 505/20; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; § 35a EStG.

Datenschutz  |  Impressum | Kontakt

© 2026 Betreuung24 Vermittlungsagentur für Seniorenbetreuung – Ludwigsburg
Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.