Pflegegeld 2026: Höhe, Anspruch & Verwendung

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 – und wofür kann es genutzt werden?

Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause versorgt werden. Ab Pflegegrad 2 kann es monatlich ausgezahlt werden und dabei helfen, die häusliche Betreuung und Unterstützung finanziell mitzutragen.

Für Familien, die eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause einsetzen möchten, kann das Pflegegeld deshalb ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung sein.

Weitere Informationen zu den Gesamtkosten einer Betreuung finden Sie in unserem Ratgeber „24-Stunden-Pflege 2026: Kosten im Überblick“.

Das Wichtigste auf einen Blick

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die erforderliche Pflege und Betreuung zu Hause selbst organisiert und sichergestellt wird.

2026 gelten folgende monatliche Beträge:

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 347 €
  • Pflegegrad 3: 599 €
  • Pflegegrad 4: 800 €
  • Pflegegrad 5: 990 €

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es ist nicht an eine bestimmte einzelne Rechnung gebunden und kann daher auch dazu beitragen, die Kosten einer Betreuung zu Hause zu finanzieren.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden, wenn die häusliche Versorgung sichergestellt ist.

Das bedeutet: Die notwendige Unterstützung wird nicht ausschließlich über einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst als Sachleistung abgerechnet, sondern beispielsweise durch Angehörige, Bekannte oder andere privat organisierte Hilfen ergänzt oder übernommen.

Auch bei einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kann das Pflegegeld deshalb zur Finanzierung der Gesamtsituation eingesetzt werden.

Welche Leistungen Betreuung24 Ludwigsburg vermittelt, erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

PflegegradPflegegeld pro MonatPflegegrad 1kein PflegegeldPflegegrad 2347 €Pflegegrad 3599 €Pflegegrad 4800 €Pflegegrad 5990 €

Die Beträge gelten 2026 unverändert gegenüber 2025.

Wofür darf Pflegegeld verwendet werden?

Pflegegeld soll dazu beitragen, die häusliche Pflege und Betreuung selbst zu organisieren.

Viele Pflegebedürftige geben einen Teil beispielsweise an Angehörige weiter, die regelmäßig unterstützen. Andere Familien nutzen das Pflegegeld, um die Kosten einer Betreuung zu Hause mitzufinanzieren.

Eine Einzelabrechnung gegenüber der Pflegekasse darüber, für welche konkrete Ausgabe das Pflegegeld verwendet wurde, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Entscheidend ist, dass die notwendige häusliche Versorgung sichergestellt wird.

Bei Betreuung24 Ludwigsburg kann das Pflegegeld deshalb rechnerisch den monatlichen Eigenanteil einer Betreuung reduzieren.

Wie hoch dieser Eigenanteil ungefähr ausfallen kann, zeigt unser Kostenrechner.

Wie wird Pflegegeld beantragt?

Pflegeleistungen müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenversicherung angesiedelt.

Der typische Ablauf:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
  2. Begutachtung des Pflegebedarfs
  3. Feststellung eines Pflegegrades
  4. Bescheid der Pflegekasse
  5. Auszahlung des Pflegegeldes bei bestehendem Anspruch

Wichtig: Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb sollte ein Antrag nicht unnötig hinausgezögert werden.

Weitere Fragen rund um Pflegegrad, Betreuung und Finanzierung beantworten wir auch in unserem FAQ-Bereich.

Ist eine Beratung beim Bezug von Pflegegeld Pflicht?

Ja.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abrufen.

Bei Pflegegrad 4 und 5 kann zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr ein Beratungsbesuch genutzt werden.

Diese Beratung soll dazu beitragen, die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern und Angehörige bei Fragen rund um die Pflegesituation zu unterstützen.

Wird die verpflichtende Beratung nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

Wann kann sich das Pflegegeld verringern?

Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst

Wer zusätzlich einen zugelassenen Pflegedienst über die sogenannte Pflegesachleistung abrechnen lässt, kann Pflegegeld und Sachleistung miteinander kombinieren.

Das Pflegegeld wird dann entsprechend dem Anteil reduziert, der für Pflegesachleistungen genutzt wird.

Beispiel:

Bei Pflegegrad 3 stehen 2026 maximal 1.497 € Pflegesachleistung und 599 € Pflegegeld zur Verfügung.

Wer 40 Prozent der möglichen Pflegesachleistung nutzt, erhält noch 60 Prozent des Pflegegeldes.

Das wären rund 359 € Pflegegeld monatlich.

Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege

Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des zuvor bezogenen Pflegegeldes grundsätzlich für bis zu acht Wochen weitergezahlt.

Krankenhaus oder Rehabilitation

Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären medizinischen Rehabilitation wird das Pflegegeld grundsätzlich in den ersten acht Wochen weitergezahlt.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was ist der Unterschied?

Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die häusliche Versorgung selbst organisiert wird.

Pflegesachleistungen werden dagegen für Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes verwendet und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

2026 gelten folgende Höchstbeträge:PflegegradPflegegeldPflegesachleistung bisPflegegrad 2347 €796 €Pflegegrad 3599 €1.497 €Pflegegrad 4800 €1.859 €Pflegegrad 5990 €2.299 €

Beide Leistungsarten können als sogenannte Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.

Pflegegeld und Betreuung24 Ludwigsburg

Betreuung24 Ludwigsburg vermittelt Betreuungskräfte für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Die häufig verwendete Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ bedeutet dabei nicht, dass medizinische Pflege rund um die Uhr erbracht wird. Medizinische Behandlungspflege bleibt Aufgabe entsprechend qualifizierter beziehungsweise zugelassener Leistungserbringer.

Das Pflegegeld kann jedoch dazu beitragen, die monatlichen Kosten einer Betreuung zu Hause zu reduzieren.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Kosten & Finanzierung.

Beispiel: Pflegegrad 3 und Betreuung zu Hause

Angenommen, eine Betreuungslösung kostet monatlich 2.800 €.

Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 2026 599 €.

Rechnerisch ergibt sich:

Betreuungskosten: 2.800 €
abzüglich Pflegegeld: 599 €
verbleibender Betrag: 2.201 €

Weitere mögliche Entlastungen oder zusätzliche Kosten sind in diesem Beispiel noch nicht berücksichtigt.

Für eine individuelle Berechnung können Sie unseren Kostenrechner nutzen.

Ändert sich das Pflegegeld künftig?

Stand Oktober 2026 gelten weiterhin die oben genannten Beträge.

Aktuell wird auf Bundesebene über Änderungen an der Pflegeversicherung beraten. Solange neue Regelungen noch nicht verbindlich in Kraft getreten sind, gelten die derzeitigen gesetzlichen Leistungen und Beträge weiter.

Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald sich für Pflegebedürftige relevante Regelungen verbindlich ändern.

Persönliche Beratung in Ludwigsburg und im Landkreis

Sie möchten wissen, wie sich Pflegegeld auf die Kosten einer Betreuung zu Hause auswirken kann?

Betreuung24 Ludwigsburg berät Sie persönlich zu den Möglichkeiten einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zum laufenden Betreuungseinsatz.

Einen Überblick über unser regionales Einsatzgebiet finden Sie hier.

Oder vereinbaren Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin.

Quellen:

  • Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsansprüche der Pflegeversicherung 2026
  • § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen
  • § 34 SGB XI – Ruhen von Leistungsansprüchen
  • § 37 SGB XI – Pflegegeld
  • § 38 SGB XI – Kombinationsleistung

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