
Pflegebegutachtung 2026: Vorbereitung auf den MD
Welche Unterlagen helfen, welche Fragen kommen – und worauf es beim Termin wirklich ankommt
Nach dem Antrag auf einen Pflegegrad folgt in der Regel die Begutachtung. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann und wobei regelmäßig Unterstützung benötigt wird.
Viele Menschen kennen den Medizinischen Dienst noch unter seiner früheren Bezeichnung MDK. Heute lautet die Bezeichnung schlicht Medizinischer Dienst, kurz MD.
Das Wichtigste auf einen Blick
Bei gesetzlich Versicherten beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
Privat Pflegeversicherte werden in der Regel durch Medicproof begutachtet.
Für den Termin lohnt sich eine gute Vorbereitung. Besonders hilfreich sind aktuelle medizinische Unterlagen, ein Medikamentenplan, eine Übersicht der verwendeten Hilfsmittel und eigene Notizen über den tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag.
Eine Angehörige, ein Angehöriger oder eine andere vertraute Person kann beim Termin dabei sein.
Wichtig ist vor allem, die Alltagssituation ehrlich zu schildern. Einschränkungen sollten weder heruntergespielt noch übertrieben werden.
Wer führt die Begutachtung durch?
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder eine andere zugelassene Gutachterin beziehungsweise einen zugelassenen Gutachter.
Die Gutachter sind speziell ausgebildete Pflegefachpersonen oder Ärztinnen und Ärzte.
Bei privat Pflegeversicherten übernimmt diese Aufgabe in der Regel Medicproof.
Die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen beauftragt die Begutachtung nach Eingang des Antrags auf Pflegeleistungen.
Wie der Antrag auf einen Pflegegrad funktioniert, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Pflegegrad beantragen 2026: Ablauf & Begutachtung“.
Wie läuft die Pflegebegutachtung ab?
Der Termin wird vorher angekündigt.
Bei einem persönlichen Termin kommt die Gutachterin oder der Gutachter in die Wohnung beziehungsweise in die Einrichtung, in der die pflegebedürftige Person lebt.
Im Gespräch geht es vor allem darum, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann.
Dabei können beispielsweise Fragen gestellt werden zu:
- Aufstehen und Gehen
- Waschen und Körperpflege
- An- und Ausziehen
- Essen und Trinken
- Toilettengängen
- Medikamenteneinnahme
- Orientierung und Gedächtnis
- nächtlichem Unterstützungsbedarf
- Gestaltung des Tagesablaufs
- sozialen Kontakten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Begutachtung auch als strukturiertes Telefoninterview oder per Videotelefonie durchgeführt werden.
Das kommt insbesondere bei bestimmten Höherstufungs- oder Wiederholungsbegutachtungen infrage.
Welche Unterlagen sollten bereitliegen?
Sie müssen keinen riesigen Aktenordner vorbereiten.
Sinnvoll sind aber Unterlagen, die den gesundheitlichen Zustand und den Unterstützungsbedarf nachvollziehbar machen.
Dazu können gehören:
- aktuelle Berichte von Haus- oder Fachärzten
- Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha
- der aktuelle Medikamentenplan
- ein Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- eine Liste der verwendeten Hilfsmittel
- Unterlagen eines ambulanten Pflegedienstes, falls bereits einer beteiligt ist
- eigene Aufzeichnungen über den Alltag und den Unterstützungsbedarf
Zu den Hilfsmitteln können beispielsweise Rollator, Pflegebett, Hörgerät oder andere regelmäßig benötigte Hilfen gehören.
Warum eigene Notizen so hilfreich sind
Eine Begutachtung zeigt nur einen kleinen Ausschnitt des Alltags.
Gerade bei Erkrankungen oder Einschränkungen, bei denen es gute und schlechte Tage gibt, kann der Termin deshalb leicht ein unvollständiges Bild vermitteln.
Hilfreich ist es, bereits einige Tage oder ein bis zwei Wochen vorher zu notieren, wann und wobei Unterstützung benötigt wird.
Beispielsweise:
- morgens beim Aufstehen
- beim Waschen und Duschen
- beim Anziehen
- beim Essen und Trinken
- bei Toilettengängen
- bei Medikamenten
- bei Arztbesuchen
- bei Orientierungsschwierigkeiten
- nachts
- bei der Organisation des Tages
Solche Aufzeichnungen werden häufig auch als Pflegetagebuch bezeichnet.
Es gibt dabei keine Verpflichtung, ein bestimmtes Formular zu verwenden. Entscheidend ist, dass die Notizen den tatsächlichen Alltag möglichst realistisch wiedergeben.
Welche Bereiche schaut sich der Medizinische Dienst an?
Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche.
Mobilität
Hier geht es beispielsweise darum, ob die Person selbstständig aufstehen, ihre Position verändern, sich innerhalb der Wohnung bewegen oder Treppen bewältigen kann.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Dabei wird unter anderem betrachtet, wie gut sich die Person orientieren, erinnern, Entscheidungen treffen und Gesprächen folgen kann.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hier können beispielsweise nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehrverhalten oder andere wiederkehrende Auffälligkeiten eine Rolle spielen.
Selbstversorgung
Dazu gehören beispielsweise Waschen, Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengänge.
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Hier geht es unter anderem um Medikamente, Arzttermine, Therapien oder andere medizinisch notwendige Maßnahmen.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Dabei wird geprüft, wie selbstständig die Person ihren Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen und soziale Kontakte pflegen kann.
Worauf kommt es beim Gespräch besonders an?
Der wichtigste Grundsatz lautet:
Beschreiben Sie den tatsächlichen Alltag – nicht den bestmöglichen Tag.
Viele Menschen möchten vor einer fremden Person zeigen, was sie noch alles selbst können.
Das ist menschlich, kann bei einer Pflegebegutachtung aber problematisch sein.
Wenn jemand normalerweise Hilfe beim Aufstehen benötigt, sollte dies auch dann angesprochen werden, wenn es am Tag der Begutachtung ausnahmsweise alleine funktioniert.
Genauso sollten Einschränkungen nicht künstlich stärker dargestellt werden, als sie tatsächlich sind.
Schwierige Tage gehören ebenfalls dazu
Manche Erkrankungen verlaufen sehr unterschiedlich.
An einem Tag kann vieles gut funktionieren, während an einem anderen Tag erhebliche Unterstützung notwendig ist.
Solche Schwankungen sollten ausdrücklich angesprochen werden.
Hilfreich sind konkrete Beispiele.
Statt lediglich zu sagen:
„Manchmal braucht meine Mutter Hilfe.“
ist eine konkrete Beschreibung aussagekräftiger:
„An mehreren Tagen pro Woche benötigt meine Mutter morgens Hilfe beim Aufstehen und Anziehen.“
Je konkreter der Alltag beschrieben wird, desto besser kann sich die Gutachterin oder der Gutachter ein realistisches Bild machen.
Sollten Angehörige beim Termin dabei sein?
Wenn die pflegebedürftige Person einverstanden ist, kann eine vertraute Person beim Gespräch unterstützen.
Das ist häufig sinnvoll.
Angehörige oder andere Pflegepersonen kennen den täglichen Unterstützungsbedarf oftmals sehr genau und können wichtige Situationen ergänzen.
Besonders hilfreich kann dies sein, wenn beispielsweise eine Demenz, Gedächtnisprobleme, Scham oder Schwierigkeiten bei der Selbsteinschätzung bestehen.
Die betroffene Person sollte dabei trotzdem im Mittelpunkt des Gesprächs bleiben.
Muss man beim Termin etwas vorführen?
Die Gutachterin oder der Gutachter kann sich ein Bild davon machen, wie bestimmte alltägliche Bewegungen oder Tätigkeiten funktionieren.
Dabei geht es jedoch nicht um eine Prüfung, die bestanden werden muss.
Versuchen Sie deshalb nicht, unmittelbar vor dem Termin bestimmte Fähigkeiten besonders zu trainieren oder trotz Schmerzen etwas unbedingt vorzuführen.
Entscheidend ist die übliche Selbstständigkeit im Alltag.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Die Dauer hängt von der individuellen Situation ab.
Der Medizinische Dienst weist darauf hin, dass eine Pflegebegutachtung bis zu etwa einer Stunde dauern kann.
Es ist deshalb sinnvoll, für den Termin ausreichend Zeit einzuplanen und keinen unmittelbaren Anschlusstermin vorzusehen.
Was passiert nach der Begutachtung?
Nach dem Termin erstellt die Gutachterin oder der Gutachter eine Empfehlung für die Pflegekasse.
Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse.
Grundsätzlich muss sie spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich über den Antrag entscheiden.
Für bestimmte Situationen gelten kürzere Fristen.
Zusammen mit dem Bescheid wird das Gutachten grundsätzlich ebenfalls übersandt, sofern der Antragsteller der Übersendung nicht widersprochen hat.
Was tun, wenn das Ergebnis nicht passt?
Es kann vorkommen, dass der beantragte Pflegegrad nicht anerkannt oder ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt wird als erwartet.
Dann sollte das Gutachten zunächst genau gelesen werden.
Dabei lohnt es sich insbesondere zu prüfen:
- Wurden wichtige Einschränkungen berücksichtigt?
- Entspricht die Beschreibung der Selbstständigkeit dem tatsächlichen Alltag?
- Wurden regelmäßig notwendige Hilfen erfasst?
- Fehlen wichtige Informationen?
- Wurden besondere Schwierigkeiten ausreichend berücksichtigt?
Bei gesetzlich Versicherten ist gegen den Bescheid grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein Widerspruch möglich.
Einen eigenen Beitrag zum Thema Widerspruch gegen den Pflegegrad ergänzen wir in unserem Ratgeber.
Gute Vorbereitung bedeutet nicht, etwas einzuüben
Eine Pflegebegutachtung soll ein realistisches Bild des täglichen Lebens vermitteln.
Die beste Vorbereitung besteht deshalb nicht darin, bestimmte Antworten auswendig zu lernen.
Sinnvoller ist es:
- wichtige Unterlagen zusammenzustellen
- den Unterstützungsbedarf vorher zu notieren
- konkrete Beispiele aus dem Alltag bereitzuhalten
- eine vertraute Person hinzuzunehmen
- offen über schwierige Situationen zu sprechen
So erhält die Gutachterin oder der Gutachter die Informationen, die für eine möglichst realistische Einschätzung notwendig sind.
Wo gibt es Unterstützung?
Bei Fragen zur Pflegebegutachtung können sich Versicherte und Angehörige an ihre Pflegekasse, Pflegeberatungsstellen oder regionale Pflegestützpunkte wenden.
Auch Betreuung24 Ludwigsburg bespricht mit Familien im Rahmen der Beratung die persönliche Betreuungssituation und welche Unterstützung im Alltag benötigt wird.
Betreuung24 Ludwigsburg selbst entscheidet jedoch nicht über Pflegegrade und führt keine Pflegebegutachtungen durch.
Eine persönliche Beratung zur Betreuung zu Hause können Sie direkt über unsere Terminseite vereinbaren.
Quellen: Medizinischer Dienst Bund, Medizinischer Dienst, Verbraucherzentrale, § 18c SGB XI.
