Nach dem Krankenhaus: Betreuung zu Hause planen

Entlassmanagement, Pflegegrad und Unterstützung zu Hause – was Angehörige vor der Entlassung organisieren sollten

Nach einem Krankenhausaufenthalt ist häufig noch nicht alles wieder wie vorher.

Gerade ältere Menschen benötigen nach einer Operation, einem Sturz oder einer schweren Erkrankung plötzlich deutlich mehr Unterstützung als vor der Aufnahme.

Für Angehörige entsteht dann schnell die Frage:

Wie kann die Versorgung zu Hause nach der Entlassung sicher funktionieren?

Wichtig ist, mit der Planung nicht erst am Entlassungstag zu beginnen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Krankenhäuser müssen im Rahmen des Entlassmanagements prüfen, welche Versorgung nach dem stationären Aufenthalt notwendig ist und den Übergang gemeinsam mit dem Patienten organisieren.

Je nach Situation können beispielsweise infrage kommen:

  • häusliche Krankenpflege
  • ein ambulanter Pflegedienst
  • Hilfsmittel
  • Haushaltshilfe
  • Kurzzeitpflege
  • Übergangspflege im Krankenhaus
  • ein Antrag auf Pflegegrad
  • Unterstützung durch Angehörige
  • eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause

Welche Lösung passt, hängt davon ab, wie selbstständig die betroffene Person nach der Entlassung noch ist.

Was ist das Entlassmanagement?

Patientinnen und Patienten haben bei einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf ein Entlassmanagement.

Das Krankenhaus soll frühzeitig klären, welche medizinische oder pflegerische Anschlussversorgung nach der Entlassung erforderlich ist.

Dabei können beispielsweise folgende Fragen eine Rolle spielen:

  • Kann die Person wieder alleine zu Hause leben?
  • Wird ein Pflegedienst benötigt?
  • Welche Medikamente müssen weitergenommen werden?
  • Werden Hilfsmittel benötigt?
  • Ist eine Rehabilitation vorgesehen?
  • Wird vorübergehend Kurzzeitpflege benötigt?
  • Muss ein Pflegegrad beantragt werden?
  • Wer übernimmt die Versorgung unmittelbar nach der Entlassung?

Das Krankenhaus arbeitet dafür bei Bedarf unter anderem mit Kranken- und Pflegekassen sowie den nachbehandelnden Leistungserbringern zusammen.

Das Entlassmanagement früh ansprechen

Angehörige sollten das Thema möglichst früh während des Krankenhausaufenthalts ansprechen.

Eine hilfreiche Frage an Station oder Sozialdienst lautet beispielsweise:

„Wie sieht die Versorgung nach der Entlassung konkret aus?“

Dabei sollte nicht nur geklärt werden, wann die Entlassung geplant ist.

Wichtig ist vor allem:

Was muss zu diesem Zeitpunkt bereits organisiert sein?

Gerade wenn ein ambulanter Pflegedienst, Hilfsmittel oder ein Betreuungsangebot benötigt werden, kann die Organisation mehrere Tage dauern.

Kann das Krankenhaus Leistungen für die ersten Tage verordnen?

Ja.

Im Rahmen des Entlassmanagements können Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte bestimmte Leistungen für einen begrenzten Zeitraum nach der Entlassung verordnen.

Dazu gehört beispielsweise häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage nach dem Krankenhausaufenthalt.

Auch bei Heilmitteln gibt es entsprechende Möglichkeiten für die unmittelbare Zeit nach der Entlassung.

Dadurch soll vermieden werden, dass zwischen Krankenhaus und ambulanter Weiterbehandlung eine Versorgungslücke entsteht.

Pflegegrad bereits im Krankenhaus beantragen

Zeichnet sich während des Krankenhausaufenthalts ab, dass dauerhaft Unterstützung notwendig sein wird, kann bereits dort ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden.

Damit sollte nicht unnötig gewartet werden.

Leistungen der Pflegeversicherung werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Antrag später im Monat gestellt, können sie bei bestehender Pflegebedürftigkeit vom Beginn dieses Monats an gewährt werden.

Wie der Antrag funktioniert, erklären wir ausführlich im Beitrag „Pflegegrad beantragen 2026: Ablauf & Begutachtung“.

Gibt es im Krankenhaus eine schnellere Pflegebegutachtung?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja.

Befindet sich die Person noch im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung und ist eine Begutachtung für die weitere Versorgung erforderlich, muss die Begutachtung grundsätzlich spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse erfolgen.

Die verkürzte Frist gilt unter anderem auch in bestimmten Fällen von Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Das bedeutet allerdings nicht, dass automatisch jeder Pflegegradantrag aus dem Krankenhaus innerhalb von fünf Tagen vollständig abgeschlossen wird.

Bei dieser beschleunigten Begutachtung kann zunächst festgestellt werden, ob Pflegebedürftigkeit besteht und mindestens Pflegegrad 2 erreicht wird. Eine abschließende Begutachtung kann anschließend folgen.

Häusliche Krankenpflege nach der Entlassung

Nach einem Krankenhausaufenthalt können weiterhin medizinische Maßnahmen notwendig sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • bestimmte Medikamentengaben
  • Injektionen
  • weitere ärztlich verordnete Maßnahmen

Solche Aufgaben fallen unter die häusliche Krankenpflege beziehungsweise Behandlungspflege und werden durch entsprechend geeignete Pflegekräfte erbracht.

Häusliche Krankenpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft ersetzt diese medizinische Versorgung nicht.

Was ist mit einer Haushaltshilfe?

Kann die betroffene Person ihren Haushalt nach einer schweren Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht selbst weiterführen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.

Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Erkrankung kann dieser Anspruch – sofern keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt – grundsätzlich bis zu vier Wochen bestehen.

Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann.

Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, sollte direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.

Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus

Nicht immer ist eine direkte Rückkehr nach Hause möglich.

Dann kann eine Kurzzeitpflege sinnvoll sein.

Dabei wird die pflegebedürftige Person vorübergehend stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut.

Bei Personen mit mindestens Pflegegrad 2 kann hierfür die Pflegeversicherung genutzt werden.

Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad 2?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja.

Nach einer schweren Erkrankung oder insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch die Krankenkasse Kurzzeitpflege übernehmen, wenn häusliche Krankenpflege nicht ausreicht und noch keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 festgestellt wurde.

Diese Leistung ist ausdrücklich in § 39c SGB V vorgesehen.

Das ist für Familien wichtig, bei denen der Unterstützungsbedarf plötzlich entstanden ist und noch kein Pflegegrad vorhanden ist.

Was ist Übergangspflege im Krankenhaus?

Manchmal ist die eigentliche Krankenhausbehandlung abgeschlossen, die notwendige Anschlussversorgung kann aber noch nicht rechtzeitig organisiert werden.

Für solche Situationen gibt es die sogenannte Übergangspflege im Krankenhaus.

Sie kann insbesondere infrage kommen, wenn unmittelbar nach der Krankenhausbehandlung notwendige Leistungen wie

  • häusliche Krankenpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Rehabilitation
  • oder Leistungen der Pflegeversicherung

nicht oder nur mit erheblichem Aufwand organisiert werden können.

Die Übergangspflege ist auf höchstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung begrenzt.

Sie umfasst unter anderem:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Arzneimittel
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Unterkunft und Verpflegung
  • ärztliche Behandlung im erforderlichen Umfang
  • weiteres Entlassmanagement

Die Übergangspflege ist also keine beliebig verlängerbare Krankenhausversorgung, sondern eine zeitlich begrenzte Brücke, wenn die Anschlussversorgung noch nicht sichergestellt werden kann.

Hilfsmittel rechtzeitig organisieren

Vor der Entlassung sollte geklärt werden, ob zu Hause Hilfsmittel benötigt werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Rollator
  • Pflegebett
  • Toilettenstuhl
  • Duschstuhl
  • Rollstuhl
  • Lagerungshilfen
  • andere medizinisch notwendige Hilfsmittel

Entscheidend ist nicht nur, dass eine Verordnung vorhanden ist.

Das Hilfsmittel sollte möglichst bereits verfügbar sein, wenn die Person nach Hause kommt.

Ein Pflegebett, das erst zwei Wochen nach der Entlassung geliefert wird, hilft in den entscheidenden ersten Tagen wenig.

Die Wohnung vor der Rückkehr prüfen

Nach einem Krankenhausaufenthalt können selbst kleine Hindernisse plötzlich zum Problem werden.

Deshalb lohnt sich vor der Entlassung ein kurzer Blick auf die Wohnung.

Fragen Sie sich beispielsweise:

  • Gibt es Treppen?
  • Ist das Badezimmer sicher erreichbar?
  • Kann die Person alleine aufstehen?
  • Wird ein Haltegriff benötigt?
  • Gibt es Stolperfallen?
  • Ist das Schlafzimmer geeignet?
  • Kann ein Rollator verwendet werden?
  • Ist nachts der Weg zur Toilette sicher?
  • Muss eventuell ein Pflegebett aufgestellt werden?

Oft lassen sich bereits mit kleinen Veränderungen Risiken deutlich reduzieren.

Wer übernimmt die ersten Tage?

Eine der wichtigsten Fragen lautet:

Wer ist tatsächlich da, wenn der Angehörige nach Hause kommt?

Dabei sollte der Unterstützungsbedarf möglichst realistisch eingeschätzt werden.

Benötigt die Person beispielsweise Hilfe:

  • beim Aufstehen?
  • beim Waschen?
  • beim Anziehen?
  • bei Mahlzeiten?
  • bei Toilettengängen?
  • beim Gehen?
  • nachts?
  • bei Medikamenten?
  • bei Arztbesuchen?

Eine Lösung, die nur auf dem Papier funktioniert, führt häufig innerhalb weniger Tage zu einer Überlastung der Angehörigen.

Welche Entlastungsmöglichkeiten es für Angehörige gibt, erklären wir im Beitrag „Pflegende Angehörige 2026: Hilfe & Entlastung“.

Wann kann eine Betreuungskraft zu Hause helfen?

Wenn nach dem Krankenhausaufenthalt dauerhaft viel Unterstützung im Alltag benötigt wird, kann auch eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft infrage kommen.

Eine Betreuungskraft kann beispielsweise unterstützen bei:

  • Tagesstruktur
  • Haushalt
  • Mahlzeiten
  • alltäglicher Körperpflege
  • Begleitung
  • Mobilität
  • Gesellschaft
  • Einkäufen und Besorgungen

Medizinische Behandlungspflege gehört dagegen nicht automatisch zu ihren Aufgaben.

Ist beispielsweise eine Wundversorgung oder ärztlich verordnete Medikamentengabe notwendig, kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt werden.

Mehr zu den Aufgaben und Grenzen einer Betreuungskraft erklären wir im Beitrag „24-Stunden-Betreuung: Was Betreuungskräfte dürfen“.

Betreuung nach dem Krankenhaus möglichst früh planen

Gerade nach einem Sturz, Schlaganfall, einer Operation oder einem längeren Krankenhausaufenthalt kann sich die Betreuungssituation innerhalb weniger Tage vollständig verändern.

Deshalb gilt:

Nicht erst am Entlassungstag mit der Organisation beginnen.

Sobald absehbar ist, dass eine Rückkehr nach Hause nur mit Unterstützung möglich sein wird, sollten Angehörige gemeinsam mit dem Entlassmanagement klären, welche Hilfen benötigt werden.

Wenn eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft erwogen wird, kann ebenfalls frühzeitig mit der Planung begonnen werden.

So bleibt Zeit, die Betreuungssituation zu erfassen und eine geeignete Betreuungskraft auszuwählen.

Checkliste vor der Entlassung

Vor der Rückkehr nach Hause sollten möglichst folgende Punkte geklärt sein:

  • Wurde mit dem Entlassmanagement gesprochen?
  • Liegt der Entlassbrief vor?
  • Ist der aktuelle Medikamentenplan vorhanden?
  • Sind notwendige Rezepte und Verordnungen geklärt?
  • Wird häusliche Krankenpflege benötigt?
  • Ist ein ambulanter Pflegedienst organisiert?
  • Wurde gegebenenfalls ein Pflegegrad beantragt?
  • Sind benötigte Hilfsmittel vorhanden?
  • Ist die Wohnung für die aktuelle Situation geeignet?
  • Ist die Versorgung am ersten Tag nach der Entlassung sichergestellt?
  • Wer übernimmt nachts notwendige Unterstützung?
  • Ist Kurzzeit- oder Übergangspflege erforderlich?
  • Wird längerfristig eine Betreuung zu Hause benötigt?

Wie kann Betreuung24 Ludwigsburg unterstützen?

Betreuung24 Ludwigsburg vermittelt Betreuungskräfte für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt kann es sinnvoll sein, frühzeitig zu besprechen, welche Unterstützung nach der Rückkehr nach Hause tatsächlich benötigt wird.

Dabei betrachten wir gemeinsam mit der Familie die persönliche Betreuungssituation und klären, ob eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause eine passende Lösung sein kann.

Betreuung24 Ludwigsburg ist kein ambulanter Pflegedienst und übernimmt keine eigenen medizinischen Pflegeleistungen.

Wenn sich bereits während eines Krankenhausaufenthalts abzeichnet, dass nach der Entlassung längerfristige Unterstützung benötigt wird, können Angehörige frühzeitig Kontakt aufnehmen.

Quellen: § 37, § 38, § 39 Abs. 1a, § 39c und § 39e SGB V; §§ 18a, 18c und 33 SGB XI; Gemeinsamer Bundesausschuss; GKV-Spitzenverband.

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