24-Stunden-Betreuung: Was Betreuungskräfte dürfen

Alltagshilfe, Körperpflege und Gesellschaft – und wo die Grenzen einer Betreuungskraft liegen

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist weit verbreitet, kann aber leicht einen falschen Eindruck vermitteln.

Eine Betreuungskraft arbeitet nicht 24 Stunden am Tag und ersetzt auch keinen ambulanten Pflegedienst. Gemeint ist vielmehr eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Die Betreuungskraft lebt für die Dauer ihres Einsatzes mit der betreuten Person im Haushalt und unterstützt sie im täglichen Leben.

Welche Tätigkeiten konkret übernommen werden, hängt immer vom individuellen Bedarf und vom vereinbarten Leistungsumfang ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

Eine Betreuungskraft kann bei vielen alltäglichen Aufgaben unterstützen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Kochen und Einkaufen
  • Unterstützung im Haushalt
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Begleitung bei Spaziergängen oder Terminen
  • Unterstützung bei der Tagesstruktur
  • Gesellschaft und gemeinsame Beschäftigung

Medizinische Behandlungspflege gehört dagegen grundsätzlich nicht zu den Aufgaben einer gewöhnlichen Betreuungskraft.

Dazu zählen beispielsweise Wundversorgung, Injektionen oder ärztlich verordnete Medikamentengaben. Solche Maßnahmen gehören zur häuslichen Krankenpflege und werden typischerweise durch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte ausgeführt.

Was bedeutet „24-Stunden-Betreuung“ überhaupt?

Die Bezeichnung beschreibt vor allem die besondere Wohn- und Betreuungssituation.

Die Betreuungskraft wohnt während ihres Einsatzes im Haushalt der betreuten Person. Dadurch kann sie den Alltag wesentlich intensiver begleiten als jemand, der nur für einzelne Termine vorbeikommt.

Das bedeutet aber ausdrücklich nicht:

24 Stunden Anwesenheit = 24 Stunden Arbeitszeit.

Auch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft benötigt tatsächliche Freizeit und Erholungsphasen.

Welche arbeitszeitrechtlichen Regelungen konkret gelten, hängt vom jeweiligen Beschäftigungsmodell und von den tatsächlichen Umständen ab.

§ 18 Arbeitszeitgesetz enthält beispielsweise eine Ausnahme für Arbeitnehmer, die mit den ihnen anvertrauten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und diese eigenverantwortlich pflegen oder betreuen. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, muss jedoch im jeweiligen Modell betrachtet werden.

Welche Aufgaben kann eine Betreuungskraft übernehmen?

Ein großer Teil der Arbeit besteht darin, einen möglichst selbstbestimmten Alltag zu Hause zu ermöglichen.

Unterstützung im Haushalt

Je nach Vereinbarung können beispielsweise folgende Aufgaben dazugehören:

  • Mahlzeiten zubereiten
  • Einkaufen
  • Geschirr und Küche sauber halten
  • Wäsche waschen
  • kleinere Haushaltsarbeiten erledigen
  • Ordnung im unmittelbaren Lebensbereich halten

Der Umfang sollte zur betreuten Person und zum vereinbarten Betreuungsauftrag passen.

Eine Betreuungskraft ist nicht automatisch eine Haushaltshilfe für sämtliche Personen, die im Haushalt leben.

Unterstützung bei der Körperpflege

Auch bei alltäglichen Verrichtungen kann Unterstützung möglich sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Hilfe beim Waschen
  • Unterstützung beim Duschen
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Hilfestellung beim Essen und Trinken
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen

Entscheidend ist dabei die Grenze zur medizinischen Behandlungspflege.

Alltägliche Unterstützung bei der Körperpflege ist etwas anderes als medizinische Maßnahmen, die aufgrund einer Erkrankung ärztlich angeordnet werden.

Mobilität und Begleitung

Viele ältere Menschen benötigen keine dauerhafte medizinische Pflege, sind im Alltag aber nicht mehr vollständig sicher oder mobil.

Eine Betreuungskraft kann beispielsweise:

  • beim Aufstehen unterstützen
  • innerhalb der Wohnung begleiten
  • Spaziergänge begleiten
  • zu Terminen mitgehen
  • bei Besorgungen unterstützen
  • Sicherheit im Alltag geben

Welche körperlichen Hilfestellungen sinnvoll und möglich sind, hängt immer auch von der konkreten Situation und den Fähigkeiten der Betreuungskraft ab.

Tagesstruktur und Gesellschaft

Dieser Bereich wird häufig unterschätzt.

Gerade bei alleinlebenden älteren Menschen kann eine Betreuungskraft dabei helfen, wieder einen geregelten Alltag zu schaffen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • gemeinsam frühstücken oder essen
  • Gespräche führen
  • vorlesen
  • Gesellschaftsspiele
  • Spaziergänge
  • gemeinsame Beschäftigungen
  • Erinnerungen an Termine
  • Unterstützung bei der Planung des Tages

Damit geht die Betreuung häufig weit über reine Haushaltsaufgaben hinaus.

Was darf eine Betreuungskraft nicht übernehmen?

Eine klare Grenze besteht insbesondere bei medizinischer Behandlungspflege.

Der Gemeinsame Bundesausschuss nennt hierzu unter anderem ärztlich verordnete Medikamentengaben, Blutzuckermessungen und Wundversorgung als Maßnahmen der Behandlungspflege.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Injektionen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • medizinisch notwendige Blutzuckermessungen
  • ärztlich verordnete Behandlungspflege
  • bestimmte medizinische Medikamentengaben

Wenn solche Maßnahmen notwendig sind, kann ergänzend ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt werden.

Das ist kein Widerspruch zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Im Gegenteil: Betreuungskraft und ambulanter Pflegedienst können unterschiedliche Aufgaben übernehmen und sich sinnvoll ergänzen.

Was gilt bei Medikamenten?

Hier ist besondere Vorsicht sinnvoll.

Eine Betreuungskraft kann beispielsweise daran erinnern, dass ein Medikament zu einem bestimmten Zeitpunkt eingenommen werden soll.

Das eigenverantwortliche Richten, Dosieren oder Verabreichen von Medikamenten gehört dagegen nicht zum normalen Tätigkeitsbereich einer nicht medizinisch ausgebildeten Betreuungskraft.

Die Medikamentengabe kann Bestandteil ärztlich verordneter Behandlungspflege sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss führt sie ausdrücklich als Leistung der häuslichen Krankenpflege.

Bei komplexer Medikation oder Unsicherheiten sollte deshalb ein Arzt, eine Apotheke oder ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden.

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind keine Betreuungsaufgabe

Eine Betreuungskraft darf nicht eigenständig entscheiden, die Bewegungsfreiheit einer betreuten Person einzuschränken.

Dazu können beispielsweise regelmäßig eingesetzte Bettgitter, Fixierungen oder freiheitsentziehend wirkende Medikamente gehören.

Für länger dauernde oder regelmäßig eingesetzte freiheitsentziehende Maßnahmen gelten strenge gesetzliche Voraussetzungen. Bei Betreuung durch einen rechtlichen Betreuer ist grundsätzlich eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich; entsprechende Regelungen können auch für Bevollmächtigte gelten.

Eine Betreuungskraft entscheidet über solche Maßnahmen niemals eigenständig.

Arbeitszeit und Bereitschaft: Warum „24 Stunden“ irreführend ist

Eine Betreuungskraft kann im selben Haushalt wohnen und trotzdem Freizeit haben.

Wichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen:

  • tatsächlicher Arbeit
  • Bereitschaftsdienst
  • Pausen
  • echter Freizeit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2021 entschieden, dass nach Deutschland entsandte ausländische Betreuungskräfte grundsätzlich Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn auch für vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienst haben. Entscheidend ist, ob die Betreuungskraft während dieser Zeit tatsächlich frei über ihre Zeit verfügen kann oder sich für einen möglichen Arbeitseinsatz bereithalten muss.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Deshalb darf aus dem Begriff „24-Stunden-Betreuung“ niemals geschlossen werden, dass eine einzelne Betreuungskraft rund um die Uhr arbeiten oder dauerhaft auf Abruf stehen kann.

Was ist mit Einsätzen in der Nacht?

Gelegentliche Unterstützung in der Nacht kann je nach vereinbarter Betreuungssituation vorkommen.

Benötigt eine Person jedoch regelmäßig mehrfach pro Nacht Hilfe oder muss ständig jemand einsatzbereit sein, muss genauer geprüft werden, ob das gewählte Betreuungsmodell überhaupt noch geeignet ist.

Eine Betreuungskraft darf nicht faktisch Tag und Nacht arbeiten.

Bei ausgeprägtem nächtlichem Unterstützungs- oder medizinischem Überwachungsbedarf können zusätzliche Lösungen notwendig sein.

Welche Voraussetzungen sollte die Betreuungskraft zu Hause haben?

Wer über mehrere Wochen im Haushalt einer anderen Person lebt, benötigt einen eigenen Rückzugsbereich.

Üblicherweise sollte insbesondere vorhanden sein:

  • ein eigenes möbliertes Zimmer
  • ausreichend Privatsphäre
  • Zugang zu Bad und Küche
  • Internetzugang
  • eine angemessene Verpflegung beziehungsweise entsprechende Vereinbarungen
  • reale Möglichkeiten für Freizeit und Erholung

Eine gute Wohnsituation ist nicht nur eine Frage des Komforts.

Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Zusammenleben über einen längeren Zeitraum funktioniert.

Wer bestimmt den Alltag?

Bei einem Entsendemodell bleibt das entsendende Unternehmen Arbeitgeber der Betreuungskraft.

Natürlich müssen Betreuungskraft, betreute Person und Angehörige im Alltag miteinander sprechen und Absprachen treffen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Essenszeiten
  • Termine
  • Gewohnheiten
  • gewünschte Unterstützung
  • Tagesabläufe

Problematisch kann es jedoch werden, wenn Angehörige gegenüber einer entsandten Betreuungskraft umfassend wie ein eigener Arbeitgeber auftreten und Arbeitszeit, Tätigkeit und Ausführung dauerhaft selbst bestimmen.

Deshalb sollten Aufgaben und Rahmenbedingungen möglichst bereits vor dem Einsatz klar vereinbart werden.

Gute Betreuung braucht klare Erwartungen

Viele Schwierigkeiten entstehen nicht deshalb, weil eine Betreuungskraft ungeeignet ist, sondern weil Familie und Betreuungskraft unterschiedliche Vorstellungen vom Auftrag haben.

Vor Beginn sollte deshalb möglichst genau geklärt werden:

  • Welche Unterstützung wird tatsächlich benötigt?
  • Wie mobil ist die betreute Person?
  • Wird nachts regelmäßig Hilfe benötigt?
  • Welche Haushaltsaufgaben fallen an?
  • Welche medizinischen Maßnahmen sind erforderlich?
  • Ist zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst notwendig?
  • Welche Gewohnheiten und Wünsche sind für die betreute Person wichtig?

Je genauer die Betreuungssituation vorher beschrieben wird, desto besser kann eine passende Betreuungskraft ausgewählt werden.

Betreuungskraft und Pflegedienst können sich ergänzen

Eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und ein ambulanter Pflegedienst erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Die Betreuungskraft kann den Alltag begleiten, während ein Pflegedienst beispielsweise ärztlich verordnete Behandlungspflege übernimmt.

Häusliche Krankenpflege kann unter anderem Behandlungspflege wie Verbandswechsel umfassen und wird unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Dadurch kann eine Kombination entstehen, bei der Alltagsbetreuung und medizinische Versorgung sinnvoll voneinander getrennt sind.

Wie arbeitet Betreuung24 Ludwigsburg?

Betreuung24 Ludwigsburg vermittelt Betreuungskräfte für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Wir sind kein ambulanter Pflegedienst und erbringen keine eigenen medizinischen Pflegeleistungen.

Vor einer Vermittlung wird deshalb möglichst genau geklärt, welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird und welche Aufgaben die Betreuungskraft übernehmen soll.

Weitere Informationen zu den Kosten einer Betreuung zu Hause finden Sie in unserem Beitrag „24-Stunden-Pflege 2026: Kosten im Überblick“.

Eine persönliche Beratung können Sie direkt über unsere Terminseite vereinbaren.

Quellen: Arbeitszeitgesetz § 18; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021 – 5 AZR 505/20; Gemeinsamer Bundesausschuss, Häusliche Krankenpflege-Richtlinie; Bürgerliches Gesetzbuch § 1831; Bundesregierung zum gesetzlichen Mindestlohn 2026.

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